Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben. Auf dem Rhein ist er für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg ist der SBF auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch für Sportboote unter Segel vorgeschrieben.
Für den SBF-Binnen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.
Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist der SBF-See zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben.
Der UBI ist die amtliche amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. UBI steht für UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.
Der SRC ist die amtlich anerkannte Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW mit einer Reichweite bis ca. 35 sm von der Küste auf Sportbooten. Der SRC ist international und unbefristet gültig. SRC steht für beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate.
Der LRC ist die amtlich anerkannte Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Der LRC ist international und unbefristet gültig. LRC steht für Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate.
Das Bodenseeschifferpatent wird auf dem Bodensee zum Führen eines Bootes mit mehr als 6 PS (Motor) oder 12 m2 Segelfläche (Segelboot) zusätzlich benötigt. Für maximal einen Monat pro Jahr kann man sich als Inhaber des SBF-Binnen, des SBF-See oder des SKS durch ein Schifffahrtsamt am Bodensee gegen eine kleine Gebühr das sogenannte "Ferienpatent" ausstellen lassen. Während der einmonatigen Gültigkeit des Ferienpatents darf man auf dem Bodensee ein Boot führen, obwohl man das Bodenseeschifferpatent nicht besitzt.
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