Auf dieser Homepage werden in Kürze die verschiedenen Bootsführerscheine und Zusatzscheine präsentiert.

Ich habe mit dem Pyroschein, dem Maritimen Alphabet und dem Sportbootführerschein See begonnen.

Sportbootführerscheine
Es gibt in Deutschland verschiedene Bootsführerscheine, die für unterschiedliche Bootstypen auf bestimmten Revieren vorgeschrieben sind. Dazu kommen die verschiedenen Funkzeugnisse und der Pyroschein, über die du als Bootsführer Bescheid wissen musst. Auf der Internetseite www.elwis.de kannst du alles nachlesen.
Welche Scheine gibt es?
Wir stellen auf dieser Homepage zunächst die Grundscheine SBF-Binnen und SBF-See vor. Zusätzlich erklären wir die weiterführenden Befähigungsnachweise (SKS, SSS, SHS), die Funkzeugnisse (UBI, SRC, LRC) sowie den kleinen Pyroschein (FKN).
Sportbootführerschein Binnen

Auf den Binnenschifffahrtsstraßen ist der Sportbootführerschein für Fahrzeuge unter 20 Meter Länge und/oder einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben. Auf dem Rhein ist er für Fahrzeuge unter 15 Meter Länge und/oder mit einer größeren Nutzleistung als 3,68 kW (5 PS) vorgeschrieben. In Berlin und Brandenburg ist der SBF auf bestimmten Binnenschifffahrtsstraßen auch für Sportboote unter Segel vorgeschrieben.

Für den SBF-Binnen kann der Sportbootführerschein unter Segel, mit Antriebsmaschine oder mit Antriebsmaschine und unter Segel erworben werden.

Sportbootführerschein  See

Auf den Seeschifffahrtsstraßen ist der SBF-See zum Führen von Sportbooten mit Antriebsmaschine (Motorboote und Segelboote) für Fahrzeuge mit einer größeren Nutzleistung als 11,03 kW (15 PS) vorgeschrieben.

Sportküstenschifferschein
Der Sportküstenschifferschein (SKS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in Küstengewässern für alle Meere bis 12 Seemeilen Abstand von der Festlandküste. Er ist zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den Küstengewässern vorgeschrieben. Es sind 300 Seemeilen auf Yachten mit der jeweiligen Antriebsart in Küstengewässern nachzuweisen. Der SFB-See ist Grundvoraussetzung.
Sportseeschifferschein
Der Sportseeschifferschein (SSS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Antriebsmaschine und unter Segel in küstennahen Seegewässern bis 30 Seemeilen von der Küste. Außerdem kann die gesamte Ost- und Nordsee, der Englische Kanal, der Bristolkanal, die Irische und Schottische See, das Mittelmeer und das Schwarze Meer damit befahren werden. Wie der SKS ist der SSS zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in den küstennahen Seegewässern vorgeschrieben. Es sind 1.000 Seemeilen nach Erwerb des SBF mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraße als Wachführer oder dessen Vertreter nachzuweisen.
Sporthochseeschifferschein
Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist der amtliche Führerschein zum Führen von Yachten mit Motor und unter Segel in der weltweiten Fahrt auf allen Meere. Er ist zum Führen von gewerbsmäßig genutzten Sportbooten in der weltweiten Fahrt vorgeschrieben. Der Besitz des Sportseeschifferschein ist Grundvoraussetzung. Es müssen 1000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach dem Erwerb des SSS als Wachführer nachgewiesen werden.
UBI

Der UBI ist die amtliche amtlich anerkannte Erlaubnis zum Bedienen und Beaufsichtigen einer Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen. UBI steht für UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk.

SRC

Der SRC ist die amtlich anerkannte Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem (GMDSS) für UKW mit einer Reichweite bis ca. 35 sm von der Küste auf Sportbooten. Der SRC ist international und unbefristet gültig. SRC steht für beschränkt gültiges Funkbetriebszeugnis Short Range Certificate.

LRC

Der LRC ist die amtlich anerkannte Berechtigung zur uneingeschränkten Ausübung des Seefunkdienstes im GMDSS für UKW, GW, KW und Seefunk über Satelliten auf Sportbooten. Der LRC ist international und unbefristet gültig. LRC steht für Allgemeines Funkbetriebszeugnis Long Range Certificate.

Pyroschein
Der Fachkundenachweis (FKN) berechtigt zum Erwerb und Transport von erlaubnispflichtigen pyrotechnischen Seenotsignalmitteln der Unterklasse PT2. Hierunter fallen Signalraketen, Fallschirmsignalraketen und bestimmte Rauchsignale. Der FKN wird auch Pyroschein genannt.
Bodenseeschifferpatent

Das Bodenseeschifferpatent wird auf dem Bodensee zum Führen eines Bootes mit mehr als 6 PS (Motor) oder 12 m2 Segelfläche (Segelboot) zusätzlich benötigt. Für maximal einen Monat pro Jahr kann man sich als Inhaber des SBF-Binnen, des SBF-See oder des SKS durch ein Schifffahrtsamt am Bodensee gegen eine kleine Gebühr das sogenannte "Ferienpatent" ausstellen lassen. Während der einmonatigen Gültigkeit des Ferienpatents darf man auf dem Bodensee ein Boot führen, obwohl man das Bodenseeschifferpatent nicht besitzt.

Die Segelscheine

Hier werden die Fragen mit Antworten präsentiert
Einfach über die Bilder hovern

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